Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
Neue COVID-Verordnung ab 7.12.
Die mit heute, dem 7.12.2020, in Kraft tretende neue Verordnung bringt Lockerungen zum vorangegangenen Lockdown für den Outdoor-Sportbereich mit sich.
Diese Lockerungen sind u.a.:
- Outdoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen, es müssen jedoch 10 m2 pro Person zur Verfügung stehen.
- Outdoor-Sport ist nun auch wieder mit max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht) möglich, 1m-Abstand ist jedoch verpflichtend.
- Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher bestehen.
Weitere Informationen
Verordnung vom 07.12.2020
Externer Link
FAQ-Seite von Sport Austria
Externer Link