Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
Neue COVID-Verordnung ab 26.12.
Die mit 26.12. in Kraft tretende neue Verordnung beschränkt erneut die Anzahl der Personen, die zusammen Sport treiben dürfen.
Die mit 26.12. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt vor allem eine wesentliche Änderung für den Sportbereich mit sich: Nicht mehr möglich ist, dass maximal sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich deren sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, gemeinsam Sport betreiben. Dies betrifft nicht den Spitzensport – dort bleibt die Situation unverändert.
Weitere Informationen
Verordnung vom 26.12.2020
Externer Link
FAQ-Seite von Sport Austria
Externer Link