Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
Neue COVID-Verordnung ab 25.01.
Mit 25. Januar tritt wieder eine neue COVID-Verordnung in Kraft. Die für den Sport relevanten Änderungen betreffen u.a. eine Erhöhung der Abstandsregel auf 2 Meter sowie Verschärfungen für Mannschafts- und Kontaktsport betreibende SpitzensportlerInnen.
Die Änderungen lauten konkret:
- SpitzensportlerInnen, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, müssen nun alle 7 Tage getestet werden.
- Generell – also auch auf Sportstätten, in den Büros und bei der Sportausübung (ausgenommen Spitzensport) – müssen mindestens 2m Abstand gehalten werden.
- Auf Sportstätten und in Büros, wo es zu Kontakt mit Kunden kommt, ist eine FFP2-Maske Pflicht (ausgenommen bei der Sportausübung selbst), ansonsten müssten die Personen mit Kundenkontakt alle 7 Tage getestet werden.
Weitere Informationen
Verordnung vom 25.01.2021
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FAQ-Seite von Sport Austria
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