Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
Neue COVID-Verordnung ab 08.02.
Die mit 8. Februar in Kraft tretende neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bringt für den Sport kaum Änderungen mit sich.
Folgende Punkte haben im weiteren Sinne Auswirkungen:
- auf Sportstätten müssen nun 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen
- auf Sportstätten muss nun eine FFP2-Maske getragen werden (ausgenommen tatsächliche Sportausübung)
Die aktuelle Verordnung sieht unter § 13 Abs 3 Z 10 wieder eine Ausnahme für Zusammenkünfte von max. vier Personen aus max. zwei Haushalten zzgl. max. sechs minderjähriger Kinder oder Minderjähriger vor. Leider besagen die mitgelieferten rechtlichen Begründungen sowie die Auskunft des Krisenstabs des Gesundheitsministeriums, dass dies nicht auf Gruppenkurse umlegbar ist. Kleingruppentrainings sind somit weiterhin nicht möglich.
Weitere Informationen
Verordnung ab 08.02.2021
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FAQ-Seite von Sport Austria
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