Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
Ministerium verschärft Maßnahmen gegen COVID 19
Eine Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung, die wiederum Verschärfungen der Maßnahmen für den Sport betrifft, ist mit 14. September in Kraft getreten.
In Indoor-Bereichen (Vereinslokal, Indoor-Sportstätte, Garderobe, …) muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig. Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen wurde ebenfalls reduziert: 50 Personen indoor und 100 outdoor bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen, 1500 Personen indoor und 3000 outdoor bei zugewiesenen Sitzplätzen.
Die ÖSB-Empfehlungen bleiben weiterhin aufrecht.
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ÖSB-Empfehlungen