Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
Lockerungsverordnung ab 10. Juni 2021
Die mit 10. Juni 0 Uhr in Kraft tretende 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet erneut einige Erleichterungen für den Sport.
Konkrete Änderungen für den Sport sind u.a.:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter
- Indoor müssen pro Person nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
- Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
- An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
- Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
- Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.
Weitere Informationen
RIS: COVID-19-Lockerungsverordnung ab 10.06.2021
Externer Link
Sport Austria: FAQ COVID-19
Externer Link
ÖSB-COVID-19-Präventionskonzept für Spitzensport
ab 17.11.2020