Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 8. November 2021
Die Verschärfung der 3. COVID-19-Verordnung, gültig ab 8. November 2021, hat Auswirkungen auf den Sport.
Die mit 8.11. 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende, die 3G-Regel betreffenden, Änderungen mit sich:
- „Wohnzimmertests“ und „Vorort-Tests“ sind nicht mehr gültig
- Nachweis über neutralisierende Antikörper sind nicht mehr gültig
- 2G-Pflicht (geimpft oder genesen) für Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 500 TeilnehmerInnen
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
- für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
- für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)
Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung und die FAQ-Seite von Sport Austria.
Weitere Informationen
RIS: COVID-19-Öffnungsverordnung ab 08.11.2021
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Sport Austria: FAQ COVID-19
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