Neuigkeiten

Aktuelles vom Schützenbund

COVID-Verordnung ab 24. März 2022

Die mit 24. März in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt erneut Auswirkungen auf den Sport mit sich.

  • In geschlossenen Räumen von Sportstätten gilt FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung sowie Feuchträume wie Duschen und Schwimmhallen).
  • In puncto Zusammenkünfte ist die Verordnung laut Sport Austria widersprüchlich. Es wird daher in geschlossenen Räumen auch für ZuschauerInnen eine generelle Maskenpflicht empfohlen. Ausnahmen sind die Konsumation von Speisen und Getränken und wenn bei mehr als 100 Personen keine gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätze (z.B. ausschließlich Stehplätze) zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann anstatt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis verlangt werden.

In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht 2G (geimpft oder genesen). SpitzensportlerInnen sind davon ausgenommen. In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Bei den Anführungen handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte. Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung, die FAQ-Seite von Sport Austria sowie die Seite des Gesundheitsministeriums.

Weitere Informationen

Neuigkeiten vom ÖSB

02.12.2024 – Gewehr, Pistole

Grand Prix of Tyrol

Von 29. November bis 1. Dezember ging der Grand Prix of Tyrol für Luftgewehr und Luftpistole in Innsbruck/Arzl erfolgreich über die Bühne – ein erster internationaler Vergleich in […]