Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 15. September 2021
Die 2. COVID-19-Verordnung, gültig ab 15. September 2021, hat erneut Auswirkungen auf den Sport.
Die mit 15.9. 00 Uhr in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
- Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
- Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden)
- 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig)
- Spitzensportregelung bleibt bestehen
Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung und die FAQ-Seite von Sport Austria.
Weitere Informationen
RIS: COVID-19-Öffnungsverordnung ab 15.09.2021
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Sport Austria: FAQ COVID-19
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