Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 15. November 2021
Die mit 15. November 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich.
Für den Sport lässt sich festhalten:
- Zusammenkünfte, ungeachtet der TeilnehmerInnenzahl, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
- Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
- bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
- eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis
Salzburg (am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen [TrainerInnen]) und Oberösterreich (in geschlossenen Räumen [auch Reisebussen] gilt auch bei 2G Maskenpflicht [außer Sportausübung], generell sind Zusammenkünfte nur bis 25 TeilnehmerInnen gestattet, für die aktive Sportausübung gibt es keine TeilnehmerInnenbeschränkung [ausgenommen davon sind ZuschauerInnen], ZuschauerInnen sind nur im Rahmen von Spitzen- und Profisportveranstaltungen mit festen Sitzreihen und zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt, am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei physischem Kontakt zu anderen Personen eine FFP2-Maske zu tragen [TrainerInnen]) haben bereits im Vorfeld eigene Verschärfungen erlassen. Wien hat ebenfalls Verschärfungen im Laufe der kommenden Woche angekündigt:
Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung und die FAQ-Seite von Sport Austria.