Neuigkeiten

Aktuelles vom Schützenbund

COVID-Verordnung ab 15. November 2021

Die mit 15. November 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich.

 

Für den Sport lässt sich festhalten:

  • Zusammenkünfte, ungeachtet der TeilnehmerInnenzahl, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
  • Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
  • bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
  • eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis

 

Salzburg (am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen [TrainerInnen]) und Oberösterreich (in geschlossenen Räumen [auch Reisebussen] gilt auch bei 2G Maskenpflicht [außer Sportausübung], generell sind Zusammenkünfte nur bis 25 TeilnehmerInnen gestattet, für die aktive Sportausübung gibt es keine TeilnehmerInnenbeschränkung [ausgenommen davon sind ZuschauerInnen], ZuschauerInnen sind nur im Rahmen von Spitzen- und Profisportveranstaltungen mit festen Sitzreihen und zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt, am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei physischem Kontakt zu anderen Personen eine FFP2-Maske zu tragen [TrainerInnen]) haben bereits im Vorfeld eigene Verschärfungen erlassen. Wien hat ebenfalls Verschärfungen im Laufe der kommenden Woche angekündigt:

Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung und die FAQ-Seite von Sport Austria.

Weitere Informationen

Neuigkeiten vom ÖSB

02.12.2024 – Gewehr, Pistole

Grand Prix of Tyrol

Von 29. November bis 1. Dezember ging der Grand Prix of Tyrol für Luftgewehr und Luftpistole in Innsbruck/Arzl erfolgreich über die Bühne – ein erster internationaler Vergleich in […]