Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 12. Dezember 2021 – Bundesländerregelungen
Ergänzend zur COVID-Verordnung des Bundes ab 12. Dezember (siehe Neuigkeit vom 11.12.2021) gibt es für Wien, Oberösterreich und Vorarlberg strengere Zusatzregeln.
In Wien gilt, dass Sport indoor nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden darf. Zudem gilt für Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen outdoor 2G+. Es ist also ein zusätzlicher Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
In Oberösterreich gilt der Lockdown noch bis 16.12. Mit 17.12. gelten auch in Oberösterreich die Maßnahmen des Bundes.
In Vorarlberg gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes, bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen indoor und outdoor dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.
In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol gibt es keine abweichenden Regelungen bezüglich der Sportausübung im Vergleich zu den Maßnahmen des Bundes.
Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung und die FAQ-Seite von Sport Austria.