Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 12. Dezember 2021
Ab 12. Dezember tritt für vorerst 15 Tage eine neue COVID-Verordnung in Kraft.
Die mit morgen, Sonntag, 0 Uhr in Kraft tretende neue COVID-Bundesverordnung wirkt sich auf den Sport wie folgt aus:
- nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
- auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
- Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 TeilnehmerInnen (ab 51 TeilnehmerInnen: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 TeilnehmerInnen: zusätzlich Bewilligungspflicht)
- bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 ZuschauerInnen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
- Spitzensport ist ohne TeilnehmerInnenbeschränkung möglich (für ZuschauerInnen gilt 2.000/4.000)
- für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Regional können abweichende Maßnahmen gelten. Die aktuelle Verordnung tritt mit 12. Dezember 2021 0 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 21. Dezember 2021 außer Kraft.
Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung und die FAQ-Seite von Sport Austria.
Weitere Informationen
RIS: COVID-19-Verordnung ab 12.12.2021
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Sport Austria: FAQ COVID-19
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