Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 11. Januar 2022
Die mit 11.01. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt keine Auswirkungen auf den Sport mit sich. Die Maskenpflicht im Freien gilt wie bisher nicht während der Sportausübung.
Somit gelten weiterhin die Regelungen vom 27.12.:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
- Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
- Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. ZuschauerInnen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
- Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert
Bei den Anführungen handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte. Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung und die FAQ-Seite von Sport Austria.
Weitere Informationen
RIS: COVID-19-Verordnung ab 11.01.2022
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Sport Austria: FAQ COVID-19
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