Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Update ab 15. August 2021
Mit 15. August gibt es eine Änderung zur 3-G-Regel, die auch die Nachweispflicht im Sport betrifft.
Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G). Der Nachweis wird ab dem Tag der zweiten Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden (nur eine Impfung notwendig) sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert. Details dazu sind auf der FAQ-Seite von Sport Austria veröffentlicht.
Aufgrund dieser Änderungen wurde auch der Punkt zum bisher erforderlichen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im ÖSB-Präventionskonzept angepasst.
Weitere Informationen
ÖSB-COVID-19-Präventionskonzept für Spitzensport
ab 15.08.2021
Sport Austria: FAQ COVID-19
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