Neuigkeiten

Aktuelles vom Schützenbund

COVID-Update ab 15. August 2021

Mit 15. August gibt es eine Änderung zur 3-G-Regel, die auch die Nachweispflicht im Sport betrifft.

Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G). Der Nachweis wird ab dem Tag der zweiten Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden (nur eine Impfung notwendig) sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert. Details dazu sind auf der FAQ-Seite von Sport Austria veröffentlicht.

Aufgrund dieser Änderungen wurde auch der Punkt zum bisher erforderlichen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im ÖSB-Präventionskonzept angepasst.

 

Weitere Informationen

ÖSB-COVID-19-Präventionskonzept für Spitzensport ab 15.08.2021

Neuigkeiten vom ÖSB

02.12.2024 – Gewehr, Pistole

Grand Prix of Tyrol

Von 29. November bis 1. Dezember ging der Grand Prix of Tyrol für Luftgewehr und Luftpistole in Innsbruck/Arzl erfolgreich über die Bühne – ein erster internationaler Vergleich in […]