Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 31. Januar 2022
Die mit 31.1. in Kraft getretenen Novellen der COVID-Bundes- und -Wiener Verordnung bringen Auswirkungen auf den Sport mit sich.
- Kein Kontaktsportverbot für Wien: In Wien können somit auch wieder Kampf- und Kontaktsport nach den Maßnahmen der Bundesverordnung ausgeübt werden (siehe Wiener Verordnung).
- Die restlichen Bundesländer, auch Vorarlberg, haben aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen erlassen und richten sich nach der Bundesverordnung.
Bei den Anführungen handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte. Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung, die FAQ-Seite von Sport Austria sowie die Seite des Gesundheitsministeriums.
Weitere Öffnungsschritte
Die weiteren geplanten stufenweisen Öffnungen, wie die Erhöhung der Personengrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze von 25 auf 50 Personen ab 5.2., finden Sie im Stufenplan des Gesundheitsministeriums. Sobald die entsprechenden Verordnungen veröffentlicht werden, informiert Sport Austria wie gewohnt.
Änderung Gültigkeit Impfzertifikate (Grüner Pass)
Ab 31.1. gilt: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig für 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage lang gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage lang gültig. Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren wird das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein.