Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 21. Januar 2022
Die mit 21.01. in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt keine Auswirkungen auf den Sport mit sich.
Für die berufliche Tätigkeit gelten, sofern das jeweilige Bundesland diese anbietet, auch wieder Wohnzimmertests als 3G-Nachweis.
Betreffend die Problematik der 25-TeilnehmerInnen-Grenze bei Zusammenkünften im Breitensport, nach der kein Training oder Wettkampf mit mehr als 25 SportlerInnen (inkl. ErsatzspielerInnen) möglich ist, befindet sich Sport Austria im Austausch mit dem Sport- und Gesundheitsministerium, um hier für die Vielzahl an betroffenen (Mannschafts-)Sportarten eine Lösung herbeizuführen.
Bei den Anführungen handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte. Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung, die FAQ-Seite von Sport Austria sowie die Seite des Sozialministeriums.