Neuigkeiten
Aktuelles vom Schützenbund
COVID-Verordnung ab 22. November 2021
Die mit heute 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für alle mit sich. Sport wird eingeschränkt weiterhin möglich sein.
Für den Sport bedeutet der neuerliche Lockdown v.a.:
- Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden. Spitzensport ist davon ausgenommen.
- Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
- Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einem/einer TrainerIn).
- Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
- In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Die Kantine muss geschlossen bleiben.
- Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf…), bei denen ausschließlich SpitzensportlerInnen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 SportlerInnen zuzüglich der TrainerInnen, BetreuerInnen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.
Aus der aktuellen Verordnung geht nicht klar hervor, ob für das Betreten der Outdoor-Sportstätte weiterhin ein 2G-Nachweis notwendig ist. Sport Austria hat bereits um Klarstellung ersucht.
Informationen und Details zu den aktuellen Regelungen liefern die aktuell gültige Verordnung und die FAQ-Seite von Sport Austria.
Weitere Informationen
RIS: COVID-19-Öffnungsverordnung ab 22.11.2021
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Sport Austria: FAQ COVID-19
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